Home
Wir über uns
Projekte
Unser Team
Jobs
Kontakt
Kontaktformular
Referenzen
Impressum
AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen            

§1 Geltungsbereich

1.    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IHSI-Projekte GmbH i.G. gelten vorbehaltlich individueller Vereinbarungen ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers  erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entsprechender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.

2.   Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der Dienstleistungen bzw. die Erstellung des vereinbarten Werkes. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertragsinhaltes haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.

3.   Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Änderungen unserer Bedingungen gelten ab dem Zeitpunkt als vereinbart, in dem sie dem Auftraggeber erstmals zugegangen. Auf Verlangen der Auftragnehmerin ist der Auftraggeber verpflichtet den Änderungen ausdrücklich zuzustimmen. Bei Nichtzustimmung hat die Auftragnehmerin ein außerordentliches Kündigungsrecht.

 

§2 Angebot und Vertragsabschluss

1.   Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und bedürfen einer schriftlichen Auftragsbestätigung  durch die Auftrags-nehmerin.

2.   Für den Inhalt des Vertrages (Aufgabenstellung, Vorgehensweiße, zu liefernde Arbeitsergebnisse, Entgelt, Ausführungsfrist, Abnahmebedingungen) ist unser Angebot maßgebend, es sei denn es wurde ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen.

3.   Kundenaufträge, die als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren sind, können wir innerhalb von 4 Wochen annehmen oder ablehnen.

4.   Geringfügige Abweichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichungen für den Auftraggeber zumutbar ist. Dies gilt besonders für den Fall von Änderungen bzw. Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt oder der Aufwertung der Leistungen dienen.

5.   Wir behalten uns das Recht vor, zur Auftragserfüllung Dritte heranzuziehen.

6.   Für sämtliche von uns erstellten Unter-lagen (wie z.B. Konzepte, Texte, Entwürfe, Gesprächsleitfäden und vergleichbare Leistungen) verbleiben die Eigentums-, Urheber-, Geschmacksmuster – oder sonstigen Rechte bei der Auftragnehmerin. Sie dürfen Dritte ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden und nicht außerhalb der Vertragsbeziehung zur Auftragnehmerin verwendet werden.

7.   Der Auftrag wird als Auftragsdatenver-arbeitung durchgeführt. Das hat zu Folge dass

-     die vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten von der Auftragnehmerin ausschließlich nach den Weisungen des Auftragsgebers verarbeitet werden,

-     die Verantwortung für die Wahrung der Rechte der Betroffen i.S. des BDSG beim Auftraggeber verbleibt (Zulässigkeit, Benachrichtigung, Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung)

-     die Auftragnehmerin für die Datensicherung für die Phase der Auftragsdatenverarbeitung verantwortlich ist.

 

§3 Vergütung – Zahlungsbedingungen

1.   Sämtliche Angebote und Preisangaben erfolgen in Euro. Die gesetzliche Mehrwert- steuer ist in unseren Preisen nicht enthalten: sie wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung  gesondert ausgewiesen.

2.    Die Akzeptanz von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor, ihre Entgegennahme erfolgt erfüllungshalber.   Die Tilgung unserer Forderung tritt erst mit vorbehaltloser Gutschrift des Gegenwertes auf unserem Konto ein.

3.   Unsere Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Gerät der Auftraggeber in Zahlungs-verzug, berechnen wir, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens, Ver-zugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz,

4.   Aufrechnungs- und Zurückbehaltungs-rechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur insoweit befugt, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestrittener Gegenansprüche steht dem Auftraggeber auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

5.   Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf ältere Verbind-lichkeiten des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf ältere Verbindlichkeiten des Auftraggebers anzurechnen.

6.   Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma IHSI-Projekte GmbH i.G. über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

 

§4 Pflichten des Auftraggebers

1.    Der Auftraggeber stellt der Auftrag-nehmerin seine Preislisten, seine Angebots-kataloge sowie seine Allgemeinen Geschäfts-bedingungen in der jeweils gültigen Fassung rechtzeitig zur Verfügung. Er teilt der Auftragnehmerin Änderungen im Angebot, Preisen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen  und sonstige für die Auftragnehmerin wichtige Umstände unverzüglich mit.

 

§5 Abnahme -  Gewährleistung

1.    Der Auftraggeber muss uns Mängel un-verzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach  Erbringung der jeweiligen Tagesleistung schriftlich mitteilen. Unterbleibt die fristgerechte Mängelrüge  sind sämtliche später geltend gemachten Ansprüche ausgeschlossen. Die Leistung    gilt als vertragsgemäß anerkannt und mängelfrei.

2.    Die Dienstleistung wird mit der branchen-üblichen Sorgfalt erbracht werden. Treten binnen 6 Monaten wesentliche Mängel der Dienstleistung auf, so ist der Auftrag-geber verpflichtet die Auftragnehmerin zur Mängelbeseitigung aufzufordern. Der Auftragnehmerin werden 2 Versuche zur Mängelbeseitigung beziehen sich nur auf die von uns erbrachte und unveränderte Dienstleistung.

§6 Haftungsbegrenzug

1.   Soweit sich aus diesem Vertrag nicht etwas anderes ergibt, ist die Haftung der Auftragnehmerin für Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin haftet deshalb nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden  des Aufttraggebers.

2.    Die Haftungsfreibezeichnung gemäß Ziffer 1 gilt nicht für Schäden

-    aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen, von der Auftragnehmerin zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, oder

-    die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bzw. Verrichtungsgehilfen beruhen.

3.    Die Haftungsfreizeichnung gemäß Ziffer 1 gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf einer mindestens fahrlässigen, von der Auftragnehmerin zu vertretenden Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht beruhen, sofern durch die Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Eine solche Gefährdung ist im Falle von Mängeln nur bei erheblichen Mängeln gegeben. Bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht ist die Haftung der  Auftragnehmerin  auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder die Schäden auf der mindestens  fahrlässigern Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen. Soweit die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Verrichtungsgehilfen der Auftragnehmerin. Es obliegt dem Auftraggeber, die in Auftrag gegebenen Werbemaßnahmen unter Berücksichtigung der  gegebenen Verhältnisse und der Besonderheiten der Branche daraufhin überprüfen zu lassen, ob sie wettbewerbstechnisch unbedenklich sind. Die Auftragnehmerin übernimmt insoweit keine Haftung. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Auftragnehmerin diesbezüglich von Ansprüchen Dritter freizustellen. Bei von außen angelieferten Adressen, wie Kundenadressen oder Zukauf von Adressverlagen übernimmt die Auftragnehmerin für die Richtigkeit und Vereinbarung mit dem UWG oder sonstigen gesetzlichen Vorschriften keine Gewähr. Der Auftraggeber sichert zu, dass die zur Verfügung gestellten Adressen für die Dienstleistung der Auftragnehmerin geeignet sind, mithin eine Einwilligung von der anzurufenden Person eingeholt wurde, bzw. eine mutmaßliche Einwilligung des Geschäftskunden für die Dienstleistung besteht.

 

§7 Kündigung

 

Das Vertragsverhältnis kann während einer Aktion von beiden Seiten zu jeder Zeit eine Frist von 5 Werktagen gekündigt werden. Wir behalten uns bei Zahlungsverzug den sofortigen Rücktritt vom Vertrag vor.

Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen.

Die Anwendung des § 627 BGB ist ausgeschlossen.

Das Vertragverhältnis kann von der Auftragnehmerin aus wichtigem Grund außerordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor wenn

-    der Auftraggeber überschuldet ist oder zahlungsunfähig wird

-    der Auftraggeber einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt

-    der Auftragnehmer / Auftraggeber wesentliche Vertragsverletzungen begeht und er diese vertragswidrige Verhalten trotz Abmahnung, soweit eine solche nicht entbehrlich ist, nicht unverzüglich Rückgängig macht.

 

§8 Rücktrittsvereinbarungen

 

1.   Für den Fall, dass durch den Auftraggeber eine Kündigung oder eine Reduzierung des beauftragten Projektumfanges erfolgt, werden die nicht mehr zu erbringenden Leistungen mit einer Ausfallpauschale in Höhe von 20% der infolge Kündigung nicht zur Entstehung  gelangten Honoraransprüche, sowie evtl. ein Mindermengenzuschlag auf bereits erbrachte Leistungen abgerechnet. Sofern sich nach verbindlicher Festlegung des Starttermins  einzelner Projektdurchgänge Verschiebungen ergeben, die nicht von der Auftragnehmerin verursacht werden. Sie betragen je für das Projekt geplanten Kontakter 150Euro täglich.

2.    Sowohl dem Auftraggeber als auch der Auftragnehmerin bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachzuweißen.

 

§9 Konkurrenzverbot

Unsere Mitarbeiter dürfen bis 12 Monate nach Beendigung der Auftragsdurchführung nicht vom Auftraggeber als Arbeitnehmer oder freie Mitarbeiter angestellt oder direkt beauftragt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt , bei Verstoß gegen diese Bestimmungen eine Konventionalstrafe von 10.000Euro zu berechnen

 

§ 10 Erfüllungsort-Gerichtsstand-Anwendbares Recht

1.   Als Erfüllungsort gilt unser Geschäftssitz.

2.   Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen gilt unser Geschäftssitz als Gerichtsstand vereinbart: wir sind jedoch dazu berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Firmen / Wohnsitzgericht zu verklagen.

3.    Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

 

 

IHSI - Projekte GmbH i.G.    
August 2009

IHSI - Projekte GmbH i.G. | info@ihsi-projekte.de