Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IHSI-Projekte GmbH i.G. gelten vorbehaltlich individueller Vereinbarungen ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entsprechender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
2. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der Dienstleistungen bzw. die Erstellung des vereinbarten Werkes. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertragsinhaltes haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
3. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber. Änderungen unserer Bedingungen gelten ab dem Zeitpunkt als vereinbart, in dem sie dem Auftraggeber erstmals zugegangen. Auf Verlangen der Auftragnehmerin ist der Auftraggeber verpflichtet den Änderungen ausdrücklich zuzustimmen. Bei Nichtzustimmung hat die Auftragnehmerin ein außerordentliches Kündigungsrecht.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich und bedürfen einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Auftrags-nehmerin.
2. Für den Inhalt des Vertrages (Aufgabenstellung, Vorgehensweiße, zu liefernde Arbeitsergebnisse, Entgelt, Ausführungsfrist, Abnahmebedingungen) ist unser Angebot maßgebend, es sei denn es wurde ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen.
3. Kundenaufträge, die als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren sind, können wir innerhalb von 4 Wochen annehmen oder ablehnen.
4. Geringfügige Abweichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichungen für den Auftraggeber zumutbar ist. Dies gilt besonders für den Fall von Änderungen bzw. Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt oder der Aufwertung der Leistungen dienen.
5. Wir behalten uns das Recht vor, zur Auftragserfüllung Dritte heranzuziehen.
6. Für sämtliche von uns erstellten Unter-lagen (wie z.B. Konzepte, Texte, Entwürfe, Gesprächsleitfäden und vergleichbare Leistungen) verbleiben die Eigentums-, Urheber-, Geschmacksmuster – oder sonstigen Rechte bei der Auftragnehmerin. Sie dürfen Dritte ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden und nicht außerhalb der Vertragsbeziehung zur Auftragnehmerin verwendet werden.
7. Der Auftrag wird als Auftragsdatenver-arbeitung durchgeführt. Das hat zu Folge dass
- die vom Auftraggeber zur Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Daten von der Auftragnehmerin ausschließlich nach den Weisungen des Auftragsgebers verarbeitet werden,
- die Verantwortung für die Wahrung der Rechte der Betroffen i.S. des BDSG beim Auftraggeber verbleibt (Zulässigkeit, Benachrichtigung, Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung)
- die Auftragnehmerin für die Datensicherung für die Phase der Auftragsdatenverarbeitung verantwortlich ist.
§3 Vergütung – Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche Angebote und Preisangaben erfolgen in Euro. Die gesetzliche Mehrwert- steuer ist in unseren Preisen nicht enthalten: sie wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2. Die Akzeptanz von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor, ihre Entgegennahme erfolgt erfüllungshalber. Die Tilgung unserer Forderung tritt erst mit vorbehaltloser Gutschrift des Gegenwertes auf unserem Konto ein.
3. Unsere Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Gerät der Auftraggeber in Zahlungs-verzug, berechnen wir, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens, Ver-zugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz,
4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungs-rechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur insoweit befugt, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestrittener Gegenansprüche steht dem Auftraggeber auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
5. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf ältere Verbind-lichkeiten des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf ältere Verbindlichkeiten des Auftraggebers anzurechnen.
6. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma IHSI-Projekte GmbH i.G. über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
§4 Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber stellt der Auftrag-nehmerin seine Preislisten, seine Angebots-kataloge sowie seine Allgemeinen Geschäfts-bedingungen in der jeweils gültigen Fassung rechtzeitig zur Verfügung. Er teilt der Auftragnehmerin Änderungen im Angebot, Preisen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstige für die Auftragnehmerin wichtige Umstände unverzüglich mit.
§5 Abnahme - Gewährleistung
1. Der Auftraggeber muss uns Mängel un-verzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erbringung der jeweiligen Tagesleistung schriftlich mitteilen. Unterbleibt die fristgerechte Mängelrüge sind sämtliche später geltend gemachten Ansprüche ausgeschlossen. Die Leistung gilt als vertragsgemäß anerkannt und mängelfrei.
2. Die Dienstleistung wird mit der branchen-üblichen Sorgfalt erbracht werden. Treten binnen 6 Monaten wesentliche Mängel der Dienstleistung auf, so ist der Auftrag-geber verpflichtet die Auftragnehmerin zur Mängelbeseitigung aufzufordern. Der Auftragnehmerin werden 2 Versuche zur Mängelbeseitigung beziehen sich nur auf die von uns erbrachte und unveränderte Dienstleistung.